Bekanntmachung über die Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde HüllhorstDer Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) -in der z.Z. geltenden Fassung- den Feststellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst gefasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses für die die Löschgruppen Holsen und Hüllhorst. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft und gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr“, „Fläche für Versorgungsanlagen – Abwasserbeseitigung“ und „Grünfläche“ zu ändern. Der Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 06.05.2025 – Az.: 35.02.01.600-009/2025-001 - die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst gemäß § 6 (1) BauGB genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: „Ihren mit o.a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß § 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan. Im Auftrag Der genehmigte 45. Änderungsplan des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der zusammenfassenden Erklärung sind gem. § 6a BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauleitplanung-Baugebiete/ unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ einsehbar. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.bauleitplanung.nrw.de/ in NRW verfügbar. Die Planunterlagen können vom Tage der Veröffentlichung an bei der Gemeinde Hüllhorst, Fachbereich Technik, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise: I. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hüllhorst, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, geltend gemacht worden sind. II. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) –in der derzeit geltenden Fassung- wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 45. Flächennutzungsplanänderung wirksam. Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst und auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Hüllhorst, den 25.06.2025 Gemeinde Hüllhorst |
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