Hier finden Sie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren
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Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Lange Straße 5-9, 32369 Rahden (Gebäude der Stadtkasse), ausgehängt.