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Begleitende Hilfen

Behinderung und Beruf

Wir beraten Sie über Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Es können finanzielle Zuschüsse oder Darlehen an schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen oder deren Arbeitgeber gewährt werden. Bei besonderen Kosten der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung werden gegebenenfalls Leistungen des Integrationsamtes an Sie vermittelt.

 

Leistungen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen:

  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes*
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung*
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • für besondere zur Sicherung des Arbeitsplatzes erforderliche Maßnahmen

* Für Arbeiter und Angestellte werden diese Hilfen durch die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger erbracht.

Leistungen an Arbeitgeber:

  • zur behinderungsgerechten Einrichtung und Gestaltung von vorhandenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen
    bei außergewöhnlichen Belastungen

Zuschüsse und Darlehen werden Ihnen in der Regel nur bewilligt, wenn Sie den Antrag vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme stellen. Leistungen des Integrationsamtes oder der Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" werden nur bewilligt, wenn die Mittel für denselben Zweck nicht von einem Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Unfall- oder Rentenversicherungsträger), vom Arbeitgeber oder von anderer Seite zu erbringen sind oder erbracht werden. Eine Aufstockung von Förderungen anderer Träger findet nicht statt.

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