Beglaubigungen
Die Betreuungsbehörde kann die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht sowie auf der Betreuungsverfügung beglaubigen.
Beglaubigt wird die Gültigkeit der Unterschrift, nicht der Inhalt der Vorsorgevollmacht.
Die Vollmachtgeber müssen sich mit einem gültigen Lichtbildausweis oder Führerschein ausweisen und im Beisein der Urkundsperson ihre Unterschrift unter der Vollmacht leisten. Anschließend wird der Beglaubigungsvermerk angebracht.
Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 € erhoben.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung:
Altkreis Lübbecke (Stemwede, Rahden, Lübbecke, Preußisch Oldendorf, Espelkamp, Hüllhorst) Frau Unger - Tel.: 0571 807 23901
Altkreis Minden (Petershagen, Minden, Bad Oeynhausen, Hille, Porta Westfalica) Tel.: 0571 807 23680