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Bauaufsicht

Private und öffentliche Bauvorhaben müssen vor dem Baubeginn von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden, um Gefahren für Leib und Leben sowie Beeinträchtigungen durch Gebäude und ihre Nutzung zu verhindern.

Ab dem 01.09.2026 besteht in ganz Nordrhein Westfalen die Pflicht Bauanträge elekronisch einzureichen. 

Alle Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen der Stadt Espelkamp erhalten Sie im Service-Portal der Stadt Espelkamp.



Aufgrund einer technischen Umstellung ist das Bauportal.NRW voraussichtlich in der Zeit vom 1. September bis einschließlich 4. September 2026 nicht erreichbar. Während dieses Zeitraums können keine Bauanträge oder sonstigen baurechtlichen Anträge über das Portal eingereicht werden. Die Stadt empfiehlt daher, erforderliche Anträge entweder vor Beginn der Umstellungsarbeiten oder nach Wiederherstellung der Erreichbarkeit des Bauportals einzureichen.

20.08.2026 


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