Grundlage des Bau-Turbos ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen von einzelnen bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. In geeigneten Fällen kann zudem auf ein klassisches Bauleitplanverfahren verzichtet werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel ist es, Wohnungsbauvorhaben schneller umzusetzen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Die Stadt Preußisch Oldendorf wird diese neuen Möglichkeiten nutzen.
Der Rat der Stadt Preußisch Oldendorf hat daher in seiner Sitzung am 16. Juni 2026 die Rahmenbedingungen für die Anwendung des Bau-Turbos beschlossen.
Die vom Rat beschlossene verbindliche Kriterienliste ist von der Verwaltung ausnahmslos anzuwenden. Sie regelt die Ausschlussgebiete für die Anwendung des Bau-Turbos, die zu erfüllenden städtebaulichen Anforderungen sowie die Voraussetzungen, unter denen eine Zustimmung erteilt werden kann.
Nach erfolgreicher Prüfung anhand der Kriterienliste werden die beantragten Vorhaben dem zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung über die Zustimmung nach § 36a BauGB vorgelegt.
Eine Zustimmung zur Anwendung des Bau-Turbos erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung des jeweiligen Einzelfalls durch den Fachausschuss.
Damit schafft die Stadt Preußisch Oldendorf klare und verlässliche Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Wohnungsbau. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass neue Wohnbauvorhaben auch künftig in eine geordnete städtebauliche Entwicklung eingebunden bleiben.
Die Kriterienliste zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Preußisch Oldendorf steht hier zur Verfügung: