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Welches Amt ist für mich zuständig?

Bafög

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Ausbildung, die absolviert werden soll.

Im Einzelnen gelten folgende Zuständigkeiten:

 

 

für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der die/der Studierende immatrikuliert ist,

für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,

für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

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