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Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?

Bafög

Staatsangehörigkeit
Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von dem jeweiligen Aufenthaltsstatus ab, zum Beispiel Staatsangehörigkeit anderer EU-Staaten, Niederlassungserlaubnis, Anerkennung als Flüchtling.

Eignung
Eine besondere Eignung oder Begabung für die gewählte Ausbildung wird nicht gefordert. Es reicht der Leistungsstand, den die jeweiligen Ausbildungsordnungen für ausreichend halten.

Altersgrenze 
Aufgrund der jugendpolitischen Zielrichtung wird Ausbildungsförderung (BAföG) grundsätzlich nur denjenigen gewährt, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie BAföG beantragen, das 30. Lebensjahr (bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten jedoch zum Beispiel für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren.

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