Ausbildungsförderung/BAföG
Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
Ist Ihr Ausbildungsbedarf nicht durch Einkommen und Vermögen gedeckt?
Können Sie elternunabhängig gefördert werden?
Wie hoch dürfen Ihre Nebeneinkünfte sein?
Welches Amt ist zuständig?
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Wenn Sie weitere Fragen haben:
Eine persönliche Beratung und die Annahme von Anträgen und Unterlagen ist grundsätzlich nur während der Sprechzeiten möglich. Telefonisch sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auch außerhalb der Sprechzeiten zu erreichen. Unter den jeweiligen Namen finden Sie die Anfangsbuchstaben der Nachnamen, für die die Kolleginnen und Kollegen zuständig sind.
Sprechzeiten:
montags von 08.30 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.30 Uhr
mittwochs nur vormittags von 08.30 - 12.30 Uhr
Informationsmaterial und Formulare können Sie im Sozialamt oder im Bürger-Service erhalten.
Gebührenfreie Hotline
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