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Wohngeld

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land NRW jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschuss können u.a. beantragen:

  • Mieter von Wohnraum
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes

Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können u.a. beantragen:

  • Eigentümer eines Eigenheims oder
  • einer Eigentumswohnung

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum (Mieten bzw. Belastungen aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt insbesondere ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.


Besonderheiten

Wohngeld wird unter anderem versagt,

  • für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder zählen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz oder den §§ 59, 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen
  • wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt - etwa für Hotel oder Schlafplätze
  • wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen.

Darüber hinaus haben Bezieher von folgenden Transferleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld, da die angemessenen Unterkunftskosten bereits bei diesen Leistungen berücksichtigt werden:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Wohnkostenzuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.

Wohngeld wird erst ab dem Monat gewährt, in dem der Wohngeldantrag (mit dem entsprechenden Antragsvordruck) bei der Wohngeldstelle eingegangen ist und in der Regel für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein erneuter Antrag zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Wohngeldantragstellung entstehen, nicht erstattet werden (§ 22 Abs. 5 Wohngeldgesetz)!

Mit einer Wohngeldantragstellung entstehen auch Meldepflichten. Einzelheiten ergeben sich aus dem Antragsvordruck, dessen Erläuterungen und dem Wohngeldbescheid. Ein Verstoß gegen diese zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen wird als Ordnungswidrigkeit mit eine Geldbuße bis zu 2.000 € geahndet. Unrichtige bzw. unterlassene Angaben im Antragsverfahren können als Straftat geahndet werden!

Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde! Hier erhalten Sie auch alle notwendigen Vordrucke und Hinweise über vorzulegende Unterlagen bzw. Nachweise.

Weitere ausführliche Informationen zum Wohngeld sind auch

zu finden.


Anträge und Anlagen

Die nachfolgenden Anträge und Anlagen (Ziffer 1 und 2) können über folgenden Link (Seite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW) direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Die Anlagen zu Ziffer 3 bieten wir hier im PDF-Format an, allerdings sind sie nicht online ausfüllbar. Drucken Sie sich die Formulare aus, die Sie benötigen.

 

1. Anträge
  Mietzuschuss
  • Antrag auf Mietzuschuss
  • Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld" – Mietzuschuss
    Das entsprechende Merkblatt bitte vor dem Ausfüllen des Antrages lesen!
Lastenzuschuss
  • Antrag auf Lastenzuschuss
  • Anlage "zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung" – Lastenzuschuss
  • Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld" – Mietzuschuss
    Das entsprechende Merkblatt bitte vor dem Ausfüllen des Antrages lesen!

  2. Anlagen zum Antrag auf Wohngeld
  • Anlage Untervermietung – Mietzuschuss / Vermietung - Lastenzuschuss

  3. Weitere Anlagen zum Antrag auf Wohngeld
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