Inhalt


Die Grundsicherung nach dem SGB XII ist eine eigenständige soziale Leistung, die einen grundlegenden Bedarf für Ihren Lebensunterhalt sicherstellt, wenn Sie zum Personenkreis älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen gehören. 

Hierbei werden jedoch Ihre Kinder bzw. Eltern
nicht grundsätzlich zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR kann ein Unterhaltsanspruch bestehen.

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke, ebenso die aktuellen Antragsvordrucke

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