Bürgerservice
- Beglaubigungen von Urkunden und Unterschriften (keine Personenstandsurkunden)
Die Bürgerbüros dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist. Von einem Standesamt ausgestellte Urkunden können nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden. - Führungszeugnisse beantragen
Führungszeugnisse beinhalten sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Ein Führungszeugnis kann in der Regel nur persönlich beantragt werden.
- Meldeangelegenheiten
Bei Neuzuzug oder Umzug innerhalb des Gemeindegebietes müssen Sie sich innerhalb 1 Woche im Bürgerbüro an- bzw. ummelden. Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis und soweit vorhanden Reisepass; den Vordruck "Wohnungsgeberbestägung" (ab dem 1.11.2015)