Ausnahmegenehmigungen
Von den Verbringungsbeschränkungen können durch die Veterinärbehörde im Einzelfall Ausnahmen genehmigt werden. Die Ausnahmen werden nur auf Antrag erteilt. Bitte nutzen Sie hierzu die folgenden Vordrucke:
Antrag Ausnahmegenehmigung Bruteier
Antrag Ausnahmegenehmigung Gülle, Mist, Einstreu
Antrag Ausnahmegenehmigung Konsumeier
Antrag Ausnahmegenehmigung lebendes Geflügel
Antrag Ausnahmegenehmigung Schlachtgeflügel
Antrag Ausnahmegenehmigung TNP