Ausbildungsberuf: Stadtinspektoranwärter/in für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bachelor of Arts/ Laws)
Voraussetzung ist die Fachhochschulreife.
Für eine Ausbildung zur/ zum Stadtinspektoranwärter/in ist zudem das Interesse an
• Büroarbeit,
• dem freundlichen Umgang mit Bürgern,
• Arbeiten mit dem PC,
• der Auslegung von Rechtsvorschriften und
• der Beschäftigung mit juristischen Fragen
von großer Bedeutung.
Bei der Ausbildung handelt es sich um ein dreijähriges duales Studium, das sich in
• theoretische Abschnitte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (für nähere Informationen siehe http://www.fhoev.nrw.de/) und
• praktische Abschnitte in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung
gliedert. Während dem theoretischen Teil werden Sie neben Klausuren auch Hausarbeiten verfassen, praxisbezogene Projekte organisieren und durchführen und Ihr Studium am Ende mit einer Bachelorarbeit abschließen.
Für die Dauer der Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Während der Ausbildung werden Ihnen folgende Inhalte vermittelt:
rechtswissenschaftliche Fächer wie z.B.
• allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht,
• Zivilrecht,
• öffentliches Dienstrecht,
• Kommunalrecht,
• Baurecht,
• Sozialrecht und
• Ordnungsrecht,
betriebswirtschaftliche Fächer wie z.B.
• kommunales Finanzmanagement,
• externes Rechnungswesen,
• Kosten- und Leistungsrechnung,
• öffentliche Betriebswirtschaftslehre
• Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
sowie Methodenlehre in den rechtswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen.
Wenn Sie den Bachelor of Arts absolvieren, liegt ihr Schwerpunkt in den betriebswirtschaftlichen Modulen, während Sie sich beim Bachelor of Laws vorwiegend mit den Rechtswissenschaften befassen.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz i.V.m. dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 NRW und beträgt zur Zeit 1001,79 € in allen drei Ausbildungsjahren.
Nachdem Sie die Ausbildung erfolgreich absolviert haben, werden Sie sich umfassend mit der Sachbearbeitung in den einzelnen Ämtern beschäftigen. Gegebenenfalls stehen Ihnen später Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben offen.