Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde auf der Grundlage des DSchG (=Denkmalschutzgesetzes)
- Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern
- Führen der Denkmalliste
- Umgebungsschutz der Denkmäler (z. B. ein Neubau in der Nähe des Denkmals darf nicht die Sicht auf das Denkmal versperren)
- Beratung und Betreuung bei Baumaßnahmen an Denkmälern
- Ausstellen von Erlaubnissen von Veränderungen eines Denkmals nach §9 DSchG NRW
- Austellen von Steuerbescheinigungen für Aufwendungen zur Erhaltung eines Denkmals nach §40 DSchG NRW