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Änderungen

Zum 01.01./04.02.2017 sind einige Änderungen in Kraft getreten. Diverse Arten wurden neu unter Schutz gestellt und einige wurden hochgestuft. Informationen zum (neuen) Schutzstatus der Arten erhalten Sie in der Online-Datenbank „WISIA“ oder bei der unteren Naturschutzbehörde.

Zu den hochgestuften im Anhang A der EU-Verordnung 2017/160 aufgenommenen Arten gehört auch der häufig gehandelte Graupapagei mit den Unterarten Kongo-Graupapagei und Timneh-Graupapagei. Für den Besitz von gemeldeten Graupapageien ist nichts weiter zu veranlassen. Ein Verkauf oder Kauf ist ab dem 04.02.2017 allerdings nicht mehr mit einer Herkunftsbestätigung oder einer blauen „CITES-Bescheinigung“ zulässig. Für eine Vermarktung ist eine EG-Vermarktungsgenehmigung erforderlich. Diese ist bei der unteren Naturschutzbehörde, bei der das Tier gemeldet ist, zu beantragen.

13.09.2017 
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