Die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten/Kindertagesstätten) in der Stadt Rahden nehmen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 in der Woche vom
03. Dezember bis 07. Dezember 2018
entgegen. Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
Ev. Kindergarten „Bärenhöhle“, Am Boomkamp 20, Tel.-Nr.: 05771/60634, Leiterin Carola Grothus
Ev. Kindergarten „Löwenzahn“, Schulstraße 4, Tel.-Nr.: 05771/3063, Leiterin Karin Rüter-Tirre
Ev. Kindergarten „Sonnenstrahl“, Am Brullfeld 6, Tel.-Nr.: 05771/2393, Leiterin Simone Verbarg-Wüllner
Ev. Kindergarten Pr. Ströhen, Pr.-Ströher-Allee 22, Tel.-Nr.: 05776/626, Leiterin Kadia Oedekoven
Elterninitiative Kita „Spatzennest“, Schlangenstraße 19, Tel.-Nr.: 05771/1434, Leiterin Petra Walther
DRK-Kita „Die Wilde 13“, Robert-Koch-Straße 2, Tel.-Nr.: 05771/3355, Leiterin Heike Nitzke
DRK-Kita „Flohkiste“, Mindener Straße 263, Tel.-Nr.: 05771/94124, Leiterin Martina Vogt
DRK-Kita „Zwergenhaus“, Am Kindergarten 3, Tel.-Nr.: 05771/2025, Leiterin Birgit Bordewisch.
Für die Finanzplanung der Einrichtungen nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine verbindliche Voranmeldung für das gesamte Kindergartenjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 erforderlich. Auch Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2019/2020 (nach dem 01.08.2019) aufgenommen werden sollen, sind bereits im oben genannten Zeitraum anzumelden.
Kann ein Kind erst nach dem genannten Termin angemeldet werden (z. B. durch Umzug), ist dem Kreis Minden-Lübbecke zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ein Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Monaten einzuräumen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht. Ist ein Kind noch nicht drei Jahre alt, stellt die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsform dar. Ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung besteht nicht.
Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht jede Kindertageseinrichtung Kinder jeden Alters aufnimmt. Auch variieren die Öffnungszeiten. Weiterhin betreuen viele Einrichtungen Kinder mit Behinderungen, hier sollte vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit dem „Wunschkindergarten“ stattfinden, um die Möglichkeiten abzuklären.