Anmeldepflicht für einreisende Personen
Wo müssen sich Einreisende anmelden?
Wenn Sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Ihrer Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich vor der Einreise digital anmelden. Dazu können Sie das Einreiseportal unter www.einreiseanmeldung.de besuchen und dort die Informationen zu Ihren Aufenthalten angeben. Wenn Sie alle notwendigen Informationen vollständig angegeben haben, bekommen Sie als Bestätigung eine PDF-Datei, die Ihr*e Beförderer*in in der Regel vor dem Transport kontrollieren wird.
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zu einem Computer/Smartphone habe oder das Einreiseportal nicht erreichbar ist?
Für den Fall, dass Sie sich nicht elektronisch anmelden können, müssen Sie alternativ eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Wenn Sie nicht von Ihrer*Ihrem Beförderer*in oder einer Grenzbehörde dazu aufgefordert werden, müssen Sie spätestens 24 Stunden nach Ihrer Einreise entweder die digitale Anmeldung nachholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung an die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH in 69990 Mannheim schicken.