Informationen für den Anbieter
Mit der Verordnung zur Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Anerkennungsförderungsverordnung - AnFöVO) werden die Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Seit dem 01.01.2017 ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständige Behörde, wenn Sie im Kreis Minden-Lübbecke ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anbieten möchten.
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass es einer neuen Anerkennung bereits anerkannter Leistungen nicht bedarf, sofern sich hieran gegenüber der Anerkennung nichts Wesentliches geändert hat. Da allerdings die Regelungen des neuen Rechts grundsätzlich für alle Angebote gelten, kann es sein, dass Sie bestimmte Qualifikationen und/oder Kooperationen im Rahmen einer bestimmten Frist nachzuweisen haben. Ob dies auf Ihren Einzelfall zutrifft, erfahren Sie unter der Funktion „Hilfestellung zu Übergangsvorschriften zur AnFöVO“ unter www.pfaduia.nrw.de