Hier finden Sie die Allgemeinverfügung der Stadt Rahden über das Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 18.03.2020
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Hinweis:
Diese Verfügung ist parallel im Bekanntmachungskasten der Stadt Rahden am Nebengebäude des Rathauses (Stadtkasse), Lange Straße 5, ausgehängt und auf den Internetseiten der Stadt Rahden (www.rahden.de) veröffentlicht.