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Allgemeines und Geltungsbereich

Was regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung?

Die Coronavirus-Einreisverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus so genannten Virusvariantengebieten (was genau das ist, lesen Sie im Abschnitt „Arten von Risikogebieten“).

Die Verordnung enthält eine generelle Nachweispflicht für Einreisende ab dem 12. Lebensjahr unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Wenn Sie per Luftfahrzeug einreisen, müssen Sie grundsätzlich - unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben - vor dem Abflug der*dem Beförderer*in ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Sie müssen außerdem spezielle Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht beachten, wenn Sie aus einem ausländischen Risikogebiet (dazu zählen Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete) einreisen. Bei der Einreise aus den Virusvariantengebieten gilt - mit sehr eng begrenzten Ausnahmen - ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten.

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Corona-Einreiseregeln (Kurzübersicht)

 


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