Abholung und Kremierung von Equiden (Pferde, Esel etc.)
Die Anmeldung zur Abholung von Equiden kann online auf der Internetseite der Firma Rendac Icker erfolgen. Der Equidenpass ist an den Zuchtverband oder gegebenenfalls an die FN (Deutsche Reiterliche Vereingiung) zurück zu senden.
Kremierung von Equiden
Sofern Sie Ihr verstorbenes Pferd (oder die anderen Equiden Esel, Maultier, Zebra oder Zebroid) kremieren bzw. einschäschern lassen möchten, kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke hierfür eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.
Wichtig: Ihr Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!
Nach erfolgter Kremierung ist innerhalb von 30 Tagen dem Veterinäramt ein Nachweis hierüber einzureichen.
Im Falle der Kremierung von Equiden ist das Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden zu beachten und das Antragsformular zu nutzen.
Folgende Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
- Antrag Ausnahmegenehmigung Kremierung Equid
- Bescheinigung eines Tierarztes, dass Ihr Equid tierseuchenfrei ist
- Handelspapier (TRACES) des Transportunternehmens
- Zulassungsbescheid des Krematoriums
- soweit erforderlich Genehmigung des zuständigen Mitgliedstaates innerhalb der EU