Inhalt

Bewertungskriterien

ein Blumenmeer im Sommer
Präambel:
Jedes teilnehmende Dorf wird ganzheitlich bewertet, d. h. der Gesamteindruck ist für die Bewertungskom­mission von besonderer Bedeutung.

Beispielhafte Leistungen und herausragende Initiativen werden in einer Gesamtbeurteilung angemessen berücksichtigt. Bürgerschaftlichen Aktivitäten und hervorzuhebender Einsatz von Bewohnerinnen und Bewohner für das Dorf fließen in die nachfolgend aufgeführten Bewertungsbereiche ein und erfahren dort eine besondere Gewichtung. Nicht die gegebene Situation ( herausragende landschaftliche Lage, private „Bausünden“ im Dorf etc.) ist Grundlage für die Bewertung, sondern das, was die Dorfbewohner vor Ort ihrer spezifischen Situation heraus gestalterisch erreicht haben bzw. erreichen möchten. Die Bewohner unserer Dörfer wissen in der Regel am besten, wie ihr Dorf gestaltet sein sollte -sie sind die "Experten vor Ort". Deshalb müssen  jeweils  dorfspezifische Lösungen für individuelle  Aufgabenstellungen gefunden werden. Das erfordert aufgabenspezifisches, zielorientiertes und kreatives Denken, Planen und Handeln.Die nachfolgend aufgeführten Bereiche sind Grundlage für die Bewertung der Kommission. Die benannten Einzelaspekte und Beispiele sind nicht als eine Auflistung zu verstehen, die für die Präsentation abgeabeitet werden sollte, um eine entsprechende Punktzahl in der Bewertung zu erreichen. Vielmehr sollen die angeführten Aspekte und Beispiele Anregungen für mögliche Inhalte einer dorfspezifischen Präsentation gegeben werden.Da es sich im Wettbewerb um eine Gesamtbeurteilung unserer Dörfer handelt, sind die vier Bewertungsbereiche verbindlich.

1.) Allgemeine Entwicklung und Gestaltung des Ortes
Höchstpunktzahl: 25

Dieser Bewertungsbereich beinhaltet Ideen, Konzepte und realisierte Maßnahmen zur dörflichen Infrastruktur und Versorgung, die in enger Kooperation zwischen Dorfgemeinschaft, Kommune, örtlichen Institutionen ( z.B. Kirche, Schule) und lokalen Betrieben gestaltet werden, z. B.

Entwicklung und Umsetzung von Zukunftsperspektiven für das Dorf (z. B. Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen) 
Konzeptionelle und strategische  Planung und Umsetzung der Dorfentwicklung durch die Dorfgemeinschaft (z.B. durch „Dorf-Werkstätten“ oder „Bürger-Foren“ bzw. Dorfentwicklungsplanungen )  
Stand, Qualität und Umsetzung der gemeindlichen Planung (z. B. Bauleitplanung, Dorfentwicklungsplanung, Landschaftsplanung)   
Konzepte und Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Versorgung ( z. B. Lebensmittelgeschäft, Arzt, Kinderbetreuung, DSL-Versorgung)
Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und angepasste Beförderungssysteme (z.B. Bürgerbus) 
Konzepte und Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung bei Wasser (z. B. Regenwassernutzung), Energie (z. B. Wärmedämmung, Solartechnik) und Abfallwirtschaft 
Wahrung der dörflichen Struktur ( z.B. Konzepte zur Belebung der Dorfkerne)
Situation und geplante Entwicklung der Wirtschafts­struktur als Lebens- und Einkommensgrundlage (z.B. Gemeinsame Aktionen örtlicher Gewerbebetriebe) 
Kooperation mit benachbarten Ortschaften bei Aspekten der Dorfentwicklung und Versorgung(z.B. Kindergarten, Schule, Schwimmbad, Feuerwehr) 
Konzepte und Maßnahmen für die Herausforderungen des demographischen Wandels (z.B. Altenpflege- und Betreuungskonzepte; generationsübergreifende Partnerschaften)

2.) Selbsthilfeleistungen und Vereinsaktivitäten
Höchstpunktzahl: 25
In diesem Bereich werden die Aktivitäten der örtlichen Vereine sowie Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern für die Lebensqualität im Dorf bewertet, z.B.

Selbsthilfeleistungen der Bürger  sowie Einrichten und Unterhalten von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B.Dorfladen, Bürgerhäuser, Kindergärten und -spielplätze, Senioreneinrichtungen, Friedhöfe) 
Vereinsleben im Dorf sowie Gemeinschaftsaktionen in den Bereichen Sport, Soziales (z.B. Kinderbetreuung), Kultur(z.B. Musik und Theaterveranstaltungen, Dorffeste, Traditionspflege) sowie Umwelt- und Naturschutz
Initiativen zur Eingliederung von Neubürgern (z.B.Informationsbroschüren) 
Förderung des Zusammenlebens der Generationen (z.B. spezielle Veranstaltungen; Hausbesuche bei älteren Menschen) 
innerörtliche Kooperation zwischen Vereinen und lokalen Institutionen (z.B. bei Angeboten für Schüler in der Offenen Ganztagsbetreuung)
Nachbarschaftshilfe sowie das Betreiben gemeinschaftlicher bzw. genossenschaftlicher Unternehmungen und Einrichtungen (z.B. Maschinengemeinschaften)

3.) Baupflege und Baugestaltung des Ortes
Höchstpunktzahl: 25
Dieser Bewertungsbereich beinhaltet bauliche und gestalterische Elemente, bei denen insbesondere auch die Dorfgemeinschaft aktiv beteiligt ist. 

Erhaltung des individuellen Dorfcharakters (z.B. Streusiedlungslagen, Haufendorf) 
Erhaltung, Pflege und Nutzung historisch bedeutsamer Gebäude im Ort und im Außenbereich (z.B. durch Erhaltung leerstehender Gebäude durch Umnutzungen) 
Architektonische und planerische Konzepte zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung (z.B. durch Gestaltungsempfehlungen/- handbücher, angepassten Einsatz regenerativer Energien) sowie Beratung bei der Umsetzung 
Ortsgerechte Umsetzung heutiger Bauformen im Altort und in Neubaugebieten, (z.B. durch die Beachtung von Proportionen der Baukörper, einfache Dachformen - häufig als Satteldach) 
Verwendung regionstypischer Materialien und Farben (z.B. rote Dachziegel, roter Klinkerstein, weißer/heller Putz) 
Gestaltung der Dorfmitte sowie von öffentlichen Plätzen  
Gestaltung und Einbindung von landwirtschaftlichen Großbauten, Industrie- und Gewerbebauten  

4.) Grüngestaltung des Ortes und der Landschaft
Höchstpunktzahl: 25
Dieser Bereich bewertet ökologische Aspekte im Dorf und in der Landschaft, bei denen insbesondere auch die Dorfgemeinschaft aktiv beteiligt ist.

Verwendung landschaftstypischer Bäume, Sträucher und Pflanzen
Ortsgerechte Gestaltung und umweltgerechte Pflege öffentlicher und privater Grünflächen  
Erhaltung, Pflege und Gestaltung ökologisch wertvoller Flächen im Dorf 
Gestaltung und Pflege der Gärten (Vor-, Wohn- und Nutzgärten) 
Gestaltung des Ortsrandes und Einbindung in die Landschaft 
Kenntnis der kulturlandschaftlichen Gegebenheiten und ein verantwortungsvoller Umgang damit(z.B.Ackerstandorte, Grünland)
Erhaltung und Förderung der standortgemäßen und landschaftstypischen Flora und Fauna sowie Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz (z.B. an Gewässern)
Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile sowie schutzwürdiger Bereiche (z.B. Feldgehölze, Gewässer und Feuchtwiesen) 
Umsetzung von Landschaftsplänen und landschafts­pflegerischen Begleitplänen, DE-Konzepte sowie von Sonderprogram­men (z.B. Uferrand-, Obstwiesenprogramm) 
Landschaftspflegerische Maßnahmen in der Gemarkung und Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe 
Pflege und Erhaltung von Kulturstätten (z.B. Friedhöfe) 
 
nach oben zurück