Öffentliche Fördermittel - Beratungsförderung
Häufig empfiehlt es sich für Unternehmen oder ExistenzgründerInnen, die Dienste eines externen Beraters zur Lösung betriebswirtschaftlicher, technologischer oder struktureller Problemstellungen anzunehmen.
Solche Unternehmensberatungen (nicht Steuer- oder Rechtsberatungen!) können aus Mitteln des Landes NRW, des Bundes und der Europäischen Union gefördert werden.
Die Förderprogramme:
1) Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind bzw. werden wollen.
Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbständigen Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen abzielen.
Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Berufserfahrung gegenüber den Trägern nachgewiesen werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk.
Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Der Durchführungszeitraum für eine Fördermaßnahme beträgt grundsätzlich 3 Monate. Nach Ablauf des Durchführungszeitraums ist der Verwendungsnachweis innerhalb eines Monats einzureichen, da ansonsten der Zuwendungsanspruch verfällt.
Mit der Beratung darf nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden!
Anlaufstelle für das Antragsverfahren ist die Kreis-Wirtschaftsförderung.
2) Beratungsförderungsprogramm des Bundes
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in der BRD ab einem Jahr nach Gründung.
Förderhöhe: 50 % der in Rechung gestellten Beratungskosten, maximal 1.500,00 Euro.
Beratungen können mehrmals in Anspruch genommen werden; insgesamt werden maximal 3.000,00 Euro bewilligt.
Die Anzahl der in Anspruch genommen Tagewerke ist nicht von Bedeutung.
Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt.
Zu den Beratungskosten können neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer, gehören.
Elektronisches Antragsformular:
http://www.beratungsfoerderung.net
Der Antrag ist mit den Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung wahlweise bei einer in Anlage 1 genannten Leitstelle einzureichen.
3) Gründercoaching Deutschland
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten.
Nicht gefördert werden Existenzgründer, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind.
Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bei der Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit muss die Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen. Zudem muss der Existenzgründer in diesem Zeitraum Leistungen nach dem SGB zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten haben.
Die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse ( http://www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.
Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 EUR nicht überschreiten.
Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007–2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR wiederholt beantragt werden.
Mit der Beratung darf nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen werden!
Anlaufstelle für das Antragsverfahren ist die Kreis-Wirtschaftsförderung.