Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck wird berufliche Weiterbildung gefördert. Die Förderung können sowohl Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten als auch deren Beschäftigte persönlich beantragen. Im Fokus stehen dabei vor allem formal Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. In Rahmen der neuen Förderphase des Europäischen Sozialfonds richtet sich der Bildungsscheck ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung mit einem engen Bezug zur Berufsausübung.
Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro gefördert. Es werden nur berufliche Weiterbildungen gefördert, deren Kursgebühr mindestens 500 Euro beträgt.
Berücksichtigt werden nur Personen, deren (Haupt-)Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW liegt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss mehr als 20.000€ bzw. nicht mehr als 40.000 € (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepart-ner*in) bzw. mehr als 40.000 € und nicht mehr als 80.000€ (gemeinsam veranlagt) betragen.
Auch Berufsrückkehrende und geringfügig Beschäftigte können einen Bildungsscheck erhalten, Selbständige allerdings nicht.
Unternehmen können pro Jahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Beschäftigte können pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten. Insgesamt können Beschäftigte im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck pro Zugang erhalten.
Der Bildungsscheck muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.