Bildungsprämie
Wichtigster Bestandteil des Förderprogramms Bildungsprämie ist der Prämiengutschein.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, max. 500 €.
Eine Förderung ist alle 2 Jahre möglich. Der Lehrgang darf nicht innerbetrieblich stattfinden und keine reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulung (Maschinenbedienerschulung, Prdoukteinführung o.ä.) sein. Messen und Kongresse werden nicht gefördert.
Gefördert werden Erwerbstätige (Arbeitszeit mind. 15 Std. wöchentl.) mit einen zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 20.000 €. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 40.000 €. Nicht förderberechtigt sind EmpfängerInnen von ALG I oder II, sofern kein Hinzuverdienst durch Erwerbstätigkeit stattfindet. Von der Förderung ausgenommen ist auch, wer Anspruch auf andere Finanzierungshilfen hat (z.B. Meisterbafög).
Wichtig: Erst den Prämiengutschein beantragen, dann zur Weiterbildung anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung.
Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil des Förderprogramms: Es erlaubt, aus angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz ("Vermögenswirksame Leistungen") einen Betrag zu entnehmen, um Weiterbildung zu finanziergen. Die Arbeitnehmersparzulage geht hierdurch nicht verloren. Hierbei gelten die o.g. Einkommensgrenzen nicht.
Förderungen durch die Bildungsprämie können bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Minden-Lübbecke beantragt werden.