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Hebammen und Entbindungspfleger

Fortbildungspflicht

§ 7 der Hebammenberufsordnung (HebBO NRW) regelt, dass jede Hebamme / Entbindungspfleger verpflichtet ist, innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 60 Unterrichtsstunden nachzuweisen.

Der nächste Stichtag für den Nachweis ist der 31. Mai 2020.

Geeignete Maßnahmen sind vor allem Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und- verbändensowieFortbildungen von Krankenhäusern, die sich auf die Berufsaufgaben beziehen. Diese Veranstaltungen sind vorher mit dem Gesundheitsamt abzustimmen, um entsprechend anerkannt zu werden.

Beachten Sie bei der Auswahl Ihrer Fortbildungen bitte die Einhaltung der empfohlenen Dreiteilung der Fortbildungsinhalte von

  • 20 Unterrichtsstunden im Notfallmanagement,
  • 25-30 Unterrichtsstunden berufsbezogener Themen und
  • 10-15 Stunden eines frei wählbaren Themas.

 

 

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