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Kommunale Gesundheitskonferenz

In der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) werden aktuelle Fragen der gesundheitlichen Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene besprochen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).

Die Geschäftsstelle unterstützt die Gesundheitskonferenz und ihre Arbeitskreise inhaltlich und organisatorisch.


Haben Sie Fragen oder Anregungen für die Kommunale Gesundheitskonferenz im Kreis Minden-Lübbecke? Dann wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.



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