Zulassung und HalterpflichtenAchtung, am Dienstag, den 13.10.2026 findet in der Zeit von 9 Uhr bis ca. 11 Uhr ein Update der Online-Dienste des Straßenverkehrsamtes statt. In dieser zeit sind sämtliche online-Dienste wie Zulassung und Wunschkennzeichenreservierung nicht verfügbar! Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist möglich, aber nicht nötig ! Es können Termine nur für Zulassungsangelegenheiten im Terminportal gebucht werden. Wer es also mit seiner Zulassungsangelegenheit grundsätzlich nicht so eilig hat, zum Beispiel bei dem Eintrag technischer Änderungen, kann die individuelle Wartezeit an seinem Termintag so auf wenige Minuten verkürzen. Vorlaufzeit für Termine im Terminportal ist momentan rund eine Woche. Online-Zulassung: Sofern Sie über einen Personalausweis mit Online Ausweisfunktion und ein entsprechendes Gerät zum Einlesen verfügen, steht Ihnen unser Bürgerservice-Portal für eine Online-Zulassung zur Verfügung: Hinweis: Ab dem 1.9.2023 werden für internetbasierte Zulassungsvorgänge Gebühren erhoben, die zum Teil deutlich unter den Schaltergebühren liegen. Für eine Online-Außerbetriebssetzung wird kein Ausweisdokument benötigt! Digitaler Fahrzeugschein: Seit dem 7.11.2025 ist der digitale Fahrzeugschein über die i-kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes verfügbar. Intressenten benötigen einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie den dazugehörigen PIN . Weiter Informationen hier: Hinweise zum neuen SEPA-Lastschriftmandat Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen Erstzulassung von Importfahrzeugen Kennzeichen für historische Fahrzeuge Eintragung technischer Änderungen Umschreibung mit MI-Kennzeichen Umschreibung von anderen Zulassungsbezirken Wiederzulassung von Fahrzeugen Hinweis: Mit der aus der Fahrzeugzulassungsverordnung übernommenen Formulierung "Halter"auf dieser und den untergeordneten Seiten, sind alle natürlichen und juristischen Personen, die für eine Haltereigenschaft in Frage kommen, gemeint.
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| 16.10.2017 |
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