Jagdschein
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, ist die untere Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen für Sie zuständig.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund der Änderungen des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" kommt es momentan zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Daher wird derzeit von einer Bearbeitungsdauer von sechs bis 12 Wochen ausgegangen.
Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig zu stellen.
Voraussetzungen
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung (Jägerprüfungszeugnis im Original - nur bei Ersterteilungen),
- Kopie des Versicherungsnachweises über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme: 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden) für den Erteilungs-/Verlängerungszeitraum,
- Kopie des Jagdscheins (alle Seiten mit amtlichen Eintragungen),
- Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss beziehungsweise der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehr zulässt,
- Kopie des amtlichen Personalausweises oder Reisepasses und
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines.
Jagdscheinerteilung/-verlängerung per Post oder persönlich?
Der Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins mit den notwendigen Unterlagen (siehe "Voraussetzungen") ist auf dem Postweg oder digital der unteren Jagdbehörde (jagdscheine@minden-luebbecke.de) zuzuleiten. Eine persönliche Vorsprache ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bei einer möglichen Jagdscheinerteilung/-verlängerung eine schriftliche Rückmeldung an die Antragstellerin/den Antragsteller zum weiteren Vorgehen. Sofern eine Jagdscheinerteilung/-verlängerung erfolgen kann, hat spätestens dann eine persönliche Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers vor Ort zu erfolgen.
Geltungsdauer des Jagdscheins
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von 14 aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Gebühren
Stand 28.02.2025
Ein-Jahresjagdschein: 45,00 Euro
Zwei-Jahresjagdschein: 60,00 Euro
Drei-Jahresjagdschein: 75,00 Euro
Tagesjagschein: 15,00 Euro
Jagdscheinduplikat (z. B. bei Verlust): 35,00 Euro
Eine Jagdabgabe wird nicht mehr erhoben.