Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS
Der Kreis Minden-Lübbecke arbeitet hierbei eng mit dem Finanzamt und der Zollverwaltung (Aufgabenbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS) zusammen.
Die FKS kontrolliert darüber hinaus, ob
- Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III zu Unrecht bezogen werden/wurden,
- bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
- ausländische Arbeitnehmer zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,
- Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und
- die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) eingehalten werden.