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Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS

Der Kreis Minden-Lübbecke arbeitet hierbei eng mit dem Finanzamt und der Zollverwaltung (Aufgabenbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS) zusammen.

Die FKS kontrolliert darüber hinaus, ob

  • Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III zu Unrecht bezogen werden/wurden,
  • bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
  • ausländische Arbeitnehmer zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,
  • Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und
  • die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) eingehalten werden.

 

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