Besondere Erlaubnisse
Nicht erfasst von einer Erlaubnis nach § 34c GewO werden Finanzdienstleistungen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), für die eventuell eine besondere Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn erforderlich ist.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist telefonisch erreichbar unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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