Termine für die Fischerprüfung
Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des ersten Fischereischeines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:
05. bis 08. Oktober 2026
Der Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung sowie ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr sind spätestens bis zum 10. September 2026 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, 32423 Minden, Portastraße 13, einzureichen. Allein die Überweisung der Prüfungsgebühr reicht für eine wirksame Antragstellung nicht aus.
Antragsteller, die nicht mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, können, sofern alle Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, nur zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung gestellt haben und nach Ablauf der Anmeldefrist noch Kapazitäten für die Teilnahme an der Prüfung frei sind.