Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- sich grundsätzlich seit fünf Jahren rechtmäßig (im Besitz eines Aufenthaltstitels) und gewöhnlichn in Deutschland aufhalten,
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen,
- sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands bekennen,
- eine gültige Aufenthaltserlaubnis (mit einem dauerhaften Aufenthaltszweck) besitzen,
- Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen nachweislich ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder Sozialhilfe selbst bestreiten,
- nicht strafrechtlich verurteilt oder in Erscheinung getreten sind (wobei Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden bzw. werden, unberücksichtigt bleiben),
- nachweislich über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B 1 -Niveau) verfügen und
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen (Einbürgerungstest).