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Einbürgerungen

ACHTUNG!

Sofern Sie in der Stadt Minden wohnhaft sind, ist für Sie die Einbürgerungsbehörde der Stadt Minden zuständig (einbuergerung@minden.de).

Für alle anderen im Kreisgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.


Das neue Staatsangehörigkeitsrecht tritt am 27.06.2024 in Kraft. Das bedeutet für eine Einbürgerung im Wesentlichen verkürzte Aufenthaltszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Sie müssen somit Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.

Den Einbürgerungsantrag stellen Sie bitte bei Ihrer Wohnortkommune (Stadt-/Gemeindeverwaltung) nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für Ihre persönlichen Vorsprachen bei uns vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin (siehe Kontakt).


Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erfolgt nach den Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sogenannten Deutschengrundrechte
  • unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Konsularischer Schutz im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Eine Einbürgerung ist möglich, wenn Sie

  1. mindestens 16 Jahre alt sind,
  2. sich grundsätzlich seit fünf Jahren rechtmäßig (im Besitz eines Aufenthaltstitels) und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
  3. sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen,
  4. sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands bekennen,
  5. eine gültige Aufenthaltserlaubnis (mit einem dauerhaften Aufenthaltszweck) besitzen,
  6. Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen nachweislich ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder Sozialhilfe selbst bestreiten,
  7. nicht strafrechtlich verurteilt oder in Erscheinung getreten sind (wobei Verurteilungen zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden bzw. werden, unberücksichtigt bleiben),
  8. nachweislich über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B1-Niveau) verfügen und
  9. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen (Einbürgerungstest).

Unter diesem Link können Sie vorab kostenlos Ihre persönlichen Voraussetzungen prüfen.

Ehegatten/-gattin, eingetragene/n Lebenspartner/in und Kinder mit einbürgern

Ihr/e Ehegatte/-gattin bzw. eingetragene/r Lebenspartner/in und Ihre Kinder unter 16 Jahren können mit Ihnen zusammen eingebürgert werden. Für diese Personen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Sie selbst (siehe Voraussetzungen für eine Einbürgerung).

Für die Ehegattin/den Ehegatten bzw. den/die eingetragene/n Lebenspartner/in Deutscher reicht es aus, wenn er/sie sich seit drei Jahren rechtmäßig (im Besitz eines Aufenthaltstitels) und gewöhnlich in Deutschland aufhält und die Ehe bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht. Bei Kindern kann auch eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen.


Erforderliche Unterlagen und Antragstellung

Den Einbürgerungsantrag stellen Sie bitte nach vorheriger Terminvereinbarung bei Ihrer Wohnortkommune (Stadt-/Gemeindeverwaltung). Der Antrag wird von dort zu uns übersandt.

Alternativ können sie online einen Antrag auf Einbürgerung stellen und die notwendigen Unterlagen in der Antragsstrecke hochladen.

Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihre Antragstellung:

Individuell können gegebenenfalls weitere entscheidungserhebliche Unterlagen angefordert werden.

Gebühren

  • Einbürgerung: 255,00 Euro pro Person
  • Einbürgerung Minderjähriger zusammen mit den Eltern: 51,00 Euro pro Kind
  • Einbürgerung Minderjähriger, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden: 255,00 Euro


Für die Prüfung Ihres Antrages sind von uns als Einbürgerungsbehörde Anfragen bei verschiedenen Behörden vorzunehmen. Daher ist von einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit auszugehen. Bitte vermeiden Sie Sachstandsanfragen zur Bearbeitung.

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