Ausländerangelegenheiten
Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kreisgebiet Minden-Lübbecke aufhalten. Ausländerinnen/Ausländer mit Aufenthalt/Wohnsitz im Stadtgebiet Minden wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Minden.
Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier.
Hinweis:
Persönliche Vorsprachen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten möglich. Ihren nächsten Termin können Sie direkt hier online buchen.
Termine zu Asyl- und Duldungsangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnissen nach positivem Asylverfahren und Aufenthaltserlaubnissen können Sie direkt aus der Dienstleistung bei der Ausländerbehörde anfragen.
Informationen zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine
Merkblatt zum vorübergehenden Schutz (ukrainisch, englisch).
Die Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurden per Allgemeinverfügung durch die Bundesrepublik Deutschland bis zum 04.03.2027 verlängert. Dies wurde im Bundesgesetzblatt entsprechend verkündet. Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Verlängerung des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz finden Sie hier. Das Bundesgesetzblatt können Sie hier nachlesen.