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Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist zum 31.12.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz gewährt Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis (Chancen-Aufenthaltsrecht). Das soll ihnen die Möglichkeit geben, die für den Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts noch fehlenden Integrationsvoraussetzungen bzw. eine noch ausstehende Identitätsklärung nachzuholen.

Die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht sind:

  • ein fünfjähriger, ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet zum Stichtag 31.10.2022 auf der Grundlage einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis,
  • das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,
  • keine Verurteilung wegen einer schwerwiegenden Straftat und
  • keine wiederholt vorsätzlich falschen Angaben bzw. Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit, sofern dadurch eine Abschiebung verhindert wurde.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und das Chancen-Aufenthaltsrecht begehren, sollten Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

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