Arbeitserlaubnis
Sofern nach einer positiven Bescheidung durch das Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel vorliegen, wird dieser von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.
Sofern nach einer positiven Bescheidung durch das Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel vorliegen, wird dieser von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.