Aufgrund der seit dem 28.12.2021 geltenden Änderungen der Coronaschutzverordnung wird auch das Hallenbad der Stadt Rahden seit diesem Tag unter den sog. „2G+-Regeln“ betrieben.
Dies bedeutet, dass der Besuch des Bades nur noch immunisierten Personen gestattet ist, die vollständig geimpft oder genesen sind. Impf- bzw. Genesenenbescheinigung und Ausweisdokumente sind mitzuführen.
Zusätzlich müssen die Besucher über einen negativen Testnachweis verfügen. Dieser Nachweis kann durch ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests erfolgen.
Testungen vor Ort werden nicht durchgeführt.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von den Beschränkungen auf 2G+ ausgenommen.
Die 2G+-Regeln gelten nicht für das Schulschwimmen.