Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die Aufnahme und Klärung von Abwasser aus dem
Ortsteil Büscherheide der Gemeinde Bad Essen
durch die Stadt Preußisch OldendorfZwischen
der Gemeinde Bad Essen, Kreis Osnabrück, Land Niedersachsen, vertreten durch Herrn Gemeindedirektor Helmut Wilker und Herrn Bürgermeister Dr. Hans Massmann
und
der Stadt Preußisch Oldendorf, Kreis Minden-Lübbecke, Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Herrn Stadtdirektor Manfred Beermann und Herrn Stadtoberamtsrat Hartmann Wünsch
wird folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt den Ausbau der Kanalisation im Ortsteil Büscherheide. Es sollen bis zu 300 EGW an das Kanalnetz Börninghausen der Stadt Preußisch Oldendorf angeschlossen werden.
Die Übergabe des Abwassers erfolgt beim Schacht 120 S (Lageplan der Gemeinde Bad Essen). Die Stadt Preußisch Oldendorf gestattet der Gemeinde Bad Essen, die Abwässer aus dem Ortsteil Büscherheide in die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Preußisch Oldendorf einzuleiten. Die Stadt Preußisch Oldendorf führt das Abwasser von der Einleitungsstelle zur Kläranlage des Abwasserverbandes in Lübbecke-Stockhausen, deren Mitglied die Stadt Preußisch Oldendorf ist, und sorgt für eine ordnungsgemäße Klärung.
Das zu entwässernde Gebiet des Ortsteiles Büscherheide ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
§ 2
Die Stadt Preußisch Oldendorf wird den Ausbau des Kanals von der Landesgrenze bis zum Einleitungsschacht nach den genehmigten Plänen vornehmen. Die entstehenden Kosten werden zu 100 % von der Gemeinde Bad Essen erstattet.
Die Mehrtiefe des Kanals von Schacht 135 bis 144 (Lageplan der Gemeinde Bad Essen) übernimmt die Stadt Preußisch Oldendorf. Die Gemeinde Bad Essen trägt lediglich die Kosten für den Ausbau eines Kanals in einer mittleren Tiefe von 1,50 m. Weiter wird die Stadt Preußisch Oldendorf die erforderlichen Grundstücksverträge im Stadtbereich sowie die Sondernutzungserlaubnisse abschließen. Entschädigungszahlungen gehen zu Lasten der Gemeinde Bad Essen.
Die Stadt Preußisch Oldendorf ist berechtigt, an die an der Landesgrenze auf Bad Essener Gebiet liegende Leitung nördlich von Schacht 120 S (Lageplan der Gemeinde Bad Essen) – Häuser der Stadt Preußisch Oldendorf im Bereich der Bergstraße – Grundstücke anzuschließen. Ein Kostenersatz für die Hausanschlüsse erfolgt nicht.
Die Stadt Preußisch Oldendorf beabsichtigt, zu gegebener Zeit die Leitung an der Landesgrenze ab Schacht 114 S (Lageplan der Gemeinde Bad Essen) nach Norden zu verlängern. Dieses wird von der Gemeinde Bad Essen unentgeltlich gestattet. Stadt und Gemeinde verpflichten sich gegenseitig, die an der Landesgrenze liegenden Grundstücke anzuschließen.
Die Anschlussbeiträge werden von der jeweiligen Gemeinde erhoben und als Baukostenzuschuss an den Ausbauträger abgeführt.
Die Unterhaltung der Leitung von 120 S bis 135 S erfolgt durch die Stadt Preußisch Oldendorf. Evtl. Kosten für evtl. Erneuerungsmaßnahmen trägt die Gemeinde Bad Essen. Sollte sich eine bauliche Entwicklung vollziehen, bedarf es einer erneuten Vereinbarung hinsichtlich der Kostenpflicht für die Erneuerung der Leitung. Damit sind die Kosten für die Durchleitung der Abwässer durch das Kanalnetz der Stadt Preußisch Oldendorf abgegolten. Eine besondere Gebühr für die Durchleitung wird nicht erhoben.
§ 3
Die Gemeinde Bad Essen beteiligt sich an den Betriebskosten der Kläranlage des Abwasserverbandes „Kläranlage Blasheim, Börninghausen und Holzhausen“. Die Beteiligung erfolgt im Verhältnis der EGW.
Die Umlage teilt sich auf in eine Umlage nach den Betriebskosten und in eine Umlage nach den Investitionskosten. Die zu zahlende Umlage wird jährlich von der Stadt Preußisch Oldendorf berechnet. Grundlage ist der Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung des Verbandes.
Die Gemeinde Bad Essen wird nicht Mitglied des Abwasserverbandes. Evtl. Erweiterungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen der Kläranlage werden ebenfalls im Verhältnis der EGW von der Gemeinde Bad Essen getragen.
§ 4
Die Stadt Preußisch Oldendorf ist berechtigt, einmal jährlich die Verschmutzung des Abwassers am Übergabeschacht (Nr. 120 S) hinsichtlich des BSB 5 (biochemischer Sauerstoffbedarf) untersuchen zu lassen.
Wird bei diesen Untersuchungen festgestellt, dass die Verschmutzungswerte erheblich über den mittleren Verschmutzungswerten des kommunalen Abwassers von 300 mg/ 1 BSB 5 liegen, so können weitere Untersuchungen durchgeführt werden, um evtl. das Verhältnis der E + EGW (s. § 3 des Vertrages) neu festzusetzen. Die damit verbundenen Kosten sind von der Gemeinde Bad Essen zu übernehmen.
Die Gemeinde Bad Essen verpflichtet sich, in das Abwassernetz keine schädlichen Abwässer im Sinne der jeweiligen geltenden Entwässerungssatzung der Stadt Preußisch Oldendorf einzuleiten.
§ 5
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 01.04.1982 für die Dauer von 20 Jahren in Kraft. Sie verlängert sich jeweils um 10 Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wird.
Bad Essen, den 30. November 1983
Preußisch Oldendorf, den 30. November 1983
Für die Gemeinde Bad Essen Für die Stadt Preußisch Oldendorf
gez. Dr. Hans Massmann gez. Helmut Wilker gez. Manfred Beermann gez. Hartmann Wünsch
Bürgermeister Gemeindedirektor Stadtdirektor Stadtoberamtsrat
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