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Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Minden-Lübbecke/AML

Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Minden-Lübbecke/AML

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der aktuellen Fassung weist die Stadt Rahden auf folgendes hin:

Die Bezirksregierung Detmold hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 26. Juli/15. August 2019 über die Übertragung der Teilaufgabe (Delegation) der Abwasserbeseitigungspflicht in Bezug auf die anschließende Behandlung von Klärschlamm inkl. des dafür erforderlichen Transportes, sowie dessen anschließender Verwertung oder Beseitigung von der Stadt Rahden auf den Kreis Minden-Lübbecke, Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke (AML), genehmigt.

Die Vereinbarung und die Genehmigung wurden im Amtsblatt Nr. 39 für den Regierungsbezirk Detmold vom 23.09.2019 bekannt gemacht.

Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Lange Straße 5-9, 32369 Rahden (Gebäude der Stadtkasse), ausgehängt.

16.10.2019 
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