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BEFREIUNG VON DER GURTANLEGEPFLICHT / SCHUTZHELMTRAGEPFLICHT
Beschreibung

Aus gesundheitlichen Gründen können Bürger bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Befreiung von der Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen und Schutzhelme zu tragen, beantragen. Die Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist auch im Falle einer Körpergröße kleiner als 150 cm möglich.

Die Voraussetzungen müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. In dieser Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass die jeweilige Person aufgrund eines ärztlichen Befundes (Nennung des Befundes nicht erforderlich) von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Erstellt am: 03.03.2005 um 16:12 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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