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SONDERNUTZUNGEN [Nr. 99108012005004,99108012000000,99108012005000]
Beschreibung

Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen

  • für die Lagerung von Gegenständen aller Art
  • für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
  • zur Verteilung von Werbematerial oder
  • zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten

nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.

Hinweis:
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

Gebäude und Liegenschaften

Kreis Minden-Lübbecke

Otto-Lilienthal-Weg 29
32425 Minden

Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

Landesbetrieb Straßenbau NRW

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

Stapenhorststraße 119
33615 Bielefeld


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Straßenfest, Verkaufseinrichtungen, Verkaufsstände, Warenauslagen

Erstellt am: 03.03.2005 um 15:35 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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