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| SONDERNUTZUNGEN [Nr. 99108012005004,99108012000000,99108012005000] |
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Beschreibung
Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen
- für die Lagerung von Gegenständen aller Art
- für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
- zur Verteilung von Werbematerial oder
- zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Hinweis: Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.
Gebäude und LiegenschaftenKreis Minden-Lübbecke
Otto-Lilienthal-Weg 29 32425 Minden
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Landesbetrieb Straßenbau NRWRegionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
Stapenhorststraße 119 33615 Bielefeld
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Synonyme: Straßenfest, Verkaufseinrichtungen, Verkaufsstände, Warenauslagen
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| Erstellt am: |
03.03.2005 um 15:35 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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