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| PUNKTE IM VERKEHRSZENTRALREGISTER [Nr. 99029001023000,99029001064000,99029001000000] |
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Beschreibung
Ein kurzer Überblick über das Punktsystem des Straßenverkehrgesetzes (§ 4 STVG):
- das Punktsystem dient zum Schutz vor Gefahren im Straßenverkehr durch Wiederholungstäter
- basiert auf Bundesrecht und ist damit im gesamten Bundesgebiet einheitlich durch die Fahrerlaubnisbehörden anzuwenden
- verlangt von den Fahrerlaubnisbehörden gebundene Entscheidungen, es bleibt kein Ermessen im Einzelfall
- es findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen aufgrund anderer Vorschriften, insbesondere der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 STVG ergibt (z. B. Ungeeignetheit wegen Alkohol am Steuer)
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke. |
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
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Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt Minden und Straßenverkehrsamt Lübbecke.
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Synonyme: Punkte in Flensburg
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| Erstellt am: |
03.03.2005 um 15:10 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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