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PUNKTE IM VERKEHRSZENTRALREGISTER [Nr. 99029001023000,99029001064000,99029001000000]
Beschreibung

Ein kurzer Überblick über das Punktsystem des Straßenverkehrgesetzes (§ 4 STVG):

  • das Punktsystem dient zum Schutz vor Gefahren im Straßenverkehr durch Wiederholungstäter
  • basiert auf Bundesrecht und ist damit im gesamten Bundesgebiet einheitlich durch die Fahrerlaubnisbehörden anzuwenden
  • verlangt von den Fahrerlaubnisbehörden gebundene Entscheidungen, es bleibt kein Ermessen im Einzelfall
  • es findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen aufgrund anderer Vorschriften, insbesondere der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 STVG ergibt (z. B. Ungeeignetheit wegen Alkohol am Steuer)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Öffnungszeiten
Straßenverkehrsamt Minden und Straßenverkehrsamt Lübbecke.


Synonyme: Punkte in Flensburg

Erstellt am: 03.03.2005 um 15:10 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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