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ERSCHLIESSUNG [Nr. 99012018111000,77000000000013,99012018000000,99129030000000]
Beschreibung

Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.

Bei der verkehrlichen Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.

Für die erstmalige Herstellung werden Erschließungsbeiträge erhoben. Von den Kosten werden 90 % auf die Anlieger umgelegt.

Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Informationen über die leitungsmäßige Erschließung finden Sie unter den Stichworten Wasserversorgung, Abwasser und Energieversorgung.


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Synonyme: Ausbaukosten, Erschließung, Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Straßenausbau, Straßenausbaubeiträge, Straßenbau, Straßenbaubeiträge

Erstellt am: 01.03.2005 um 13:48 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
Verfügbare Formulare:

Antrag Anliegerbescheinigung
PDF-Dokument: 107 kB  

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