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| GEWERBESTEUER [Nr. 99102010002000,99102010000000] |
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Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschiften die Gewerbesteuer-Richtlinien.
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.
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Synonyme: Gewerbesteuer, Gewerbesteuerfestsetzung
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| Erstellt am: |
01.03.2005 um 09:18 Uhr |
| Aktualisierung am: |
06.08.2026 um 11:54 Uhr |
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| Verfügbare Formulare: |
Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen
PDF-Dokument: 244 kB
SEPA Lastschriftmandat
PDF-Dokument: 171 kB
Antrag auf Stundung Gewerbesteuer
PDF-Dokument: 142 kB
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