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GEWERBESTEUER [Nr. 99102010002000,99102010000000]
Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Städte und Gemeinden und wird als Gewerbeertragssteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Es handelt sich nach § 3 Absatz Abgabenordnung um eine Realsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz, die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschiften die Gewerbesteuer-Richtlinien.

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das zuständige Finanzamt setzt den Messbetrag fest, dieser wird mit dem gültigen Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhält der Abgabepflichtige einen Gewerbesteuerbescheid.


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Synonyme: Gewerbesteuer, Gewerbesteuerfestsetzung

Erstellt am: 01.03.2005 um 09:18 Uhr
Aktualisierung am: 06.08.2026 um 11:54 Uhr
Verfügbare Formulare:

Antrag auf Bescheinigung in Steuersachen
PDF-Dokument: 244 kB  

SEPA Lastschriftmandat
PDF-Dokument: 171 kB  

Antrag auf Stundung Gewerbesteuer
PDF-Dokument: 142 kB  

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