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| IMMISSIONSSCHUTZ |
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Beschreibung
Nachfolgende Aufgaben fallen in den Bereich des Immissionsschutzes:
- Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z. B. landwirtschaftliche Stallanlagen, Windkraftanlagen, Gewerbeanlagen.
- Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden, zu Baugenehmigungen (z. B. Sportanlagen), zu Planfeststellungsverfahren (z. B. Abgrabungen).
- Beschwerdemanagement zu Lärm-, Geruchs-, Staub- und Lichtimmissionen. +
- Stellungnahmen zu „Elektrosmog“ (HF + NF-Anlage)
- Allgemeine Auskünfte zu Fragen des Immissionsschutzes
Weitere Informationen zum Umweltrecht finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MUNLV) (http://www.umwelt.nrw.de), sowie vom Umweltbundesamt (http://www.umweltbundesamt.de).
Weitere Informationen zu Lärmproblemen finden Sie: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/index.html
und zur Luftreinhaltung und der Geruchsproblematik unter: http://www.umweltbundesamt.de/luft/index.htm |
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Notwendige Unterlagen
Verfahrensabhängig. Bitte kontaktieren Sie die aufgeführten Ansprechpartner.
Kosten
lt. Gebührenordnung
Rechtsgrundlagen
UVPG, BImSchG, LImSchG, TA Luft, TA Lärm, GIRL, VAwS, VDI; DIN-Normen, KTBl. etc.
Formulare
Hier finden Sie die Formulare zum Bereich Immissionsschutz.
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| Erstellt am: |
25.01.2008 um 08:38 Uhr |
| Aktualisierung am: |
04.02.2026 um 13:31 Uhr |
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