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IMMISSIONSSCHUTZ
Beschreibung

Nachfolgende Aufgaben fallen in den Bereich des Immissionsschutzes:

  • Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z. B. landwirtschaftliche Stallanlagen, Windkraftanlagen, Gewerbeanlagen.
  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden, zu Baugenehmigungen (z. B. Sportanlagen), zu Planfeststellungsverfahren (z. B. Abgrabungen).
  • Beschwerdemanagement zu Lärm-, Geruchs-, Staub- und Lichtimmissionen. +
  • Stellungnahmen zu „Elektrosmog“ (HF + NF-Anlage) 
  • Allgemeine Auskünfte zu Fragen des Immissionsschutzes

Weitere Informationen zum Umweltrecht finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MUNLV) (http://www.umwelt.nrw.de), sowie vom Umweltbundesamt (http://www.umweltbundesamt.de).

Weitere Informationen zu Lärmproblemen finden Sie:
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/index.html

und zur Luftreinhaltung und der Geruchsproblematik unter:
http://www.umweltbundesamt.de/luft/index.htm


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Notwendige Unterlagen

Verfahrensabhängig. Bitte kontaktieren Sie die aufgeführten Ansprechpartner.


Kosten

lt. Gebührenordnung


Rechtsgrundlagen

UVPG, BImSchG, LImSchG, TA Luft, TA Lärm, GIRL, VAwS, VDI; DIN-Normen, KTBl. etc.


Formulare

Hier finden Sie die Formulare zum Bereich Immissionsschutz.


Erstellt am: 25.01.2008 um 08:38 Uhr
Aktualisierung am: 04.02.2026 um 13:31 Uhr
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