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KINDERTAGESSTÄTTEN-ELTERNBEITRÄGE [Nr. 99041017013000,145028000000,99071005000000,99071005080000,99041004034000]
Beschreibung

Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind/ihre Kinder für 25, 35 oder 45 Stunden/Woche in einer Tageseinrichtung für Kinder anzumelden.

Die Tageseinrichtungen entscheiden, welche Kinder in ihrer Einrichtung aufgenommen werden.

Wenn die Eltern die Zusage für ihr Kind/ihre Kinder bekommen haben, erhalten sie von der Kommune eine „Erklärung zum Elterneinkommen - Selbsteinschätzung“, ein SEPA-Lastschriftmandat, ein Informationsblatt für die Eltern und eine Elternbeitragstabelle zugeschickt.

Diese Erklärung müssen sie ausfüllen, unterschreiben und bei der Kommune evtl. nebst SEPA-Lastschriftmandat einreichen.

Für die vorläufige Berechnung und Festsetzung sind Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen einer Selbsteinschätzung ausreichend.

Der Elternbeitrag wird nach dem Jahresgesamtbrutto berechnet (steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte). Berücksichtigt werden die positiven Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuerrecht zuzüglich steuerfreier Einkünfte.

Auf der Grundlage des voraussichtlichen Einkommens erfolgt zunächst eine vorläufige Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages. Die endgültige Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke immer rückwirkend. Die Überprüfung der Einkommensverhältnisse wird regelmäßig durchgeführt. Die positiven Einkünfte eines Jahres (Januar bis Dezember) sind nach Aufforderung nachzuweisen.



Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Beitrag, Betreuung, Elternbeitrag, Kinder, Kindergarten, Kindergartenbeitrag, Kindertagesstätte, Tageseinrichtungen für Kinder

Erstellt am: 14.03.2005 um 11:44 Uhr
Aktualisierung am: 01.10.2025 um 10:56 Uhr
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