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EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSE [Nr. 99059002000000,99059002010000,99059002012000,99059002010001,99059002012002,99059002012001,99059001000000,99059001104000,99059001110002]
Ehefähigkeitszeugnisse

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des Standesamtes, dass der Eheschließung beider Verlobten nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige wird von der zuständigen Behörde (in der Regel Standesamt oder Gemeindeverwaltung) des Herkunftslandes ausgestellt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der Staat, in dem die Ehe geschlossen wird, dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen des Landes, in dem Sie die Ehe schließen wollen.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Ehefähigkeitszeugnisse, Hochzeit / Heirat

Erstellt am: 07.03.2005 um 13:59 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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