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STERBEFÄLLE [Nr. 99101011000000,99101012026000,99101004000000,99101004012000,77000000007397,99101004012002,99101004012001,77000000007395,77000000007396,77000000007398,99101015000000,99101006026002,99101015012000,99101002058000]
Sterbefälle

Der Tod einer Person wird von dem Standesamt beurkundet, in dessen Gebiet sie verstorben ist. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige in Verbindung mit einer ärztlichen Todesbescheinigung.

In der Regel wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird den Sterbefall beim Standesamt anzeigen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und die ausgestellten Sterbeurkunden auftragsgemäß im Empfang nehmen.

Hier finden Sie Informationen zur Aufgabe Bestattungen.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Sterbefall

Erstellt am: 07.03.2005 um 10:23 Uhr
Aktualisierung am: 07.08.2025 um 12:17 Uhr
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